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   FG Niedersachsen, 12.10.1989 - VI 218/88   

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https://dejure.org/1989,4799
FG Niedersachsen, 12.10.1989 - VI 218/88 (https://dejure.org/1989,4799)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.10.1989 - VI 218/88 (https://dejure.org/1989,4799)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - VI 218/88 (https://dejure.org/1989,4799)
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  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.1989 - VI 218/88
    Nach ständiger Rechtsprechung kann auch eine Personenhandelsgesellschaft als nahestehende Person i.S. der Rechtsprechung zur vGA anzusehen sein (Urteile des BFH vom 1. Oktober 1986 I R 54/83, BStBl II 987, 459; vom 22. Februar 1989 I R 9/85, Der Betrieb 1989, 1803).

    Entscheidend ist nur, daß die bei einer Kapitalgesellschaft eingetretene Vermögensminderung keine betriebliche Veranlassung hat, sondern durch die Gesellschafterposition eines oder mehrerer Gesellschafter ausgelöst ist (Urteile des BFH vom 22. Februar 1989 I 44/85 und I R 9/85, aaO.).

  • BFH, 22.02.1989 - I R 44/85

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der bei der Gesellschaft eingetretenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.1989 - VI 218/88
    Eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz ( KStG ) 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BStBl II 1984, 673; vom 22. Februar 1989 I R 44/85, Der Betrieb 1989, 1214).
  • BFH, 23.05.1984 - I R 294/81

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.1989 - VI 218/88
    Eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz ( KStG ) 1977 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1984 I R 294/81, BStBl II 1984, 673; vom 22. Februar 1989 I R 44/85, Der Betrieb 1989, 1214).
  • BFH, 01.10.1986 - I R 54/83

    Leistungen einer Kapitalgesellschaft an eine dem beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.1989 - VI 218/88
    Nach ständiger Rechtsprechung kann auch eine Personenhandelsgesellschaft als nahestehende Person i.S. der Rechtsprechung zur vGA anzusehen sein (Urteile des BFH vom 1. Oktober 1986 I R 54/83, BStBl II 987, 459; vom 22. Februar 1989 I R 9/85, Der Betrieb 1989, 1803).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 172/87

    Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei bestehendem Wettbewerbsverbot eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.1989 - VI 218/88
    Hierzu ergänzend hat der BFH mit Urteil vom 26. April 1989 I R 172/87, Der Betrieb 1989, 1904 ausgeführt, daß auch in einem Anspruchsverzicht eine vGA liegt, wenn dieser durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist.
  • RG, 22.04.1885 - I 44/85

    Übernahmeverzug bei einem nach dem Handelsgesetzbuch und dem preußischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.10.1989 - VI 218/88
    Entscheidend ist nur, daß die bei einer Kapitalgesellschaft eingetretene Vermögensminderung keine betriebliche Veranlassung hat, sondern durch die Gesellschafterposition eines oder mehrerer Gesellschafter ausgelöst ist (Urteile des BFH vom 22. Februar 1989 I 44/85 und I R 9/85, aaO.).
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